Über DDM

Eine Gruppe aus versierten & engagierten Praktikern, führenden & forschenden Wissenschaftlern sowie zukunftsorientierten & innovativen Dentalunternehmen etabliert das dynamische digitale 3D-Modell in der Zahnmedizin


im September 2019 fand die Gründungsversammlung der AG DDM (Arbeitsgemeinschaft Dynamisches Digitales Modell) statt. Ziel des vornehmlich aus Praktikern bestehenden Vereins ist es, die digitale Ganzkieferscans mit Verlaufskontrollen im Praxisalltag umzusetzen und in konkrete Behandlungsabläufe und -empfehlungen einfließen zu lassen.

Die Erprobung, Umsetzung und Weiterentwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ist dabei eine Kernaufgabe. Das Patientenwohl steht stets an vorderster Stelle.

Die Umsetzung von digitalen Möglichkeiten in den konkreten Praxisalltag verbessert die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung und sollte daher möglichst vielen Patienten zu Gute kommen. Und die Wegbereiter und Anwender dieser neuen herausfordernden Technologien sollten dafür gebührende Anerkennung erfahren.

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Einsatz des DDM in der zahnmedizinischen Praxis

Im Bereich der Zahnerhaltung können z. B. geringste Abrasionen/Erosionen detektiert werden und deren Verlauf beurteilt werden.

Im Bereich der Parodontologie kann das DDM genutzt werden, um Veränderungen am Zahnfleischniveau frühzeitig und objektivierbar festzustellen.

In der Kieferorthopädie ist der intraorale 3D-Scan, die digitale Diagnostik, das Patient-Monitoring und die digitale Konstruktion von Apparaturen bereits seit längerer Zeit etabliert.

Prothetische Arbeiten können bereits hochgenau digital erstellt werden und die digitale Konstruktion von Prothesen mit anschließendem 3D-Druck steht kurz vor der Umsetzung.

Unsere zentralen Punkte

Die Vision

Perspektivisch könnte es so weit gehen, dass das DDM den klassischen 01 Befund ersetzt. Der Patient wird von der geschulten ZFA intraoral gescannt inklusive PSI-Erhebung und ggf. MH-Indizes. Der Zahnarzt macht dann ein kurzes Check-Up, beurteilt die Befunde, die mit dem Scan nicht erfasst werden können (z. B. Schleimhautbefund, CMD-Check) und entscheidet. ob weitere diagnostische Hilfsmittel (z. B. Röntgen) nötig sind. Der Scan könnte in der Zwischenzeit mit Hilfe von KI vorbefundet werden und dann dem Zahnarzt zur Bestätigung/Ergänzung der Befunde vorgelegt werden.
Eine automatische Integration in die Praxisverwaltungssoftware wäre der nächste Schritt. Das DDM könnte dabei alle relevanten Befunde visuell auf sich vereinigen (z. B. 2D- und 3D-Röntgenbilder, FaceScan, optische Kariesbefunde (NIRI, Fluoreszenzanalyse, etc.), Taschentiefen, Vitalität, Mobilität, Furkation, Perkussion, Funktionsbefunde etc.).

Damit hätte der Zahnmediziner einen schnellen und effizienten Gesamtüberblick über den Patienten, ohne dabei zwischen PVS, Rö-Software, Intraoralscan, Fotos etc. hin und her wechseln zu müssen. Im bisweilen recht stressigen und belastenden Praxisalltag ist es von größtem Wert für das Wohl des Patienten und eine korrekte Therapieentscheidung/Entscheidung zum Monitoring, dass der Behandler sich innerhalb kürzester Zeit ein Gesamtbild von der Situation des Patienten verschaffen kann.

Das DDM ermöglicht dabei sogar dann eine sehr gute Reproduzierbarkeit, auch wenn der Patient die Praxis schon lange verlassen hat. So können zum Beispiel auch Konsile ohne Beisein des Patienten durchgeführt werden. Der Zahnarzt kann sich in aller Ruhe Gedanken zur Therapieplanung machen und diese in einer gesonderten Sitzung sehr schnell, anschaulich und im Sinne der Aufklärungspflicht auch rechtssicher anhand des DDM mit dem Patienten besprechen. Gemeinsam können Arzt und Patient dann die bestmögliche Therapieoption wählen. Darauf aufbauend wäre sogar eine Simulation der Therapie am DDM umsetzbar.

Kommt der Patient nach einiger Zeit zur nächsten Kontrolle, wiederholt die ZFA den Scan. Dieser Scan wird dann automatisch mit den vorherigen 3D-Modellen überlagert. Auch hier könnte eine KI-gestützte Analyse der Veränderungen im zeitlichen Verlauf erfolgen und es könnten Therapieempfehlungen an den Zahnarzt ausgesprochen werden.

Weiterhin dient das DDM auch als eine Art Zahndatenbank: Hat ein Patient einen Unfall mit Substanz oder gar Zahnverlust, so können die Daten aus dem DDM zur naturgetreuen Rekonstruktion genutzt werden.

Das DDM birgt demnach ungeahnte diagnostische und therapeutische Potentiale und ist damit in der Lage, eine neue Ära der Befunderhebung und Diagnostik in der Zahnmedizin einzuläuten.

Ist dieses Ziel erreicht, könnte man im weiteren Verlauf den entstandenen Datenpool dazu nutzen, um selbstlernende Systeme damit zu „füttern“ und damit die automatisierte Diagnostik und Therapieempfehlung immer weiter zu verbessern. 

Die Anforderungen

SoftwareDatenformat und SchnittstellenDSGVO

Software

Um oben genannte Ziele zu erreichen, gibt es noch einige Probleme zu lösen. Zwar gibt es bereits ein paar gute Insellösungen einiger Hersteller für bestimmte Fragestellungen (z. B. OraCheck, Fa. DentsplySirona; Timelapse, Fa. Align), jedoch ist es bislang keinem der Hersteller gelungen, eine Software zu entwickeln, die sämtliche Befunde visuell anschaulich an einer Stelle vereint. 

Ziel sollte es sein, eine Umgebung zu schaffen, die es dem Praktiker innerhalb von Sekunden ermöglicht, sich intuitiv ein Bild von der Gesamtsituation des Patienten zu machen. Das ist die Grundlage, um die Befunderhebung, Diagnostik und Therapieplanung auf das nächste Level zu bringen. 
An dieser Stelle würde es Sinn machen, wenn die Hersteller die AG DDM als Plattform nutzen, um Synergien zu bilden und die Entwicklung gemeinsam in diese Richtung zu treiben.

 

Datenformat und Schnittstellen

Die Hersteller intraoraler Scanner müssten sich auf gemeinsames Datenformat einigen. Ähnliche Bestrebungen gibt es bereits im Bereich der Radiologie mit dem DICOM-Format.

So wäre sichergestellt, dass die Daten des Patienten auch beim Wechsel des Zahnarztes - und damit möglicherweise des Scanner-Systems - weiterhin nutzbar sind.

Im Gegensatz zum STL-Format, welches für 3D-Modelle bereits üblicher, herstellerübergreifender Standard ist, müsste das zukünftige DDM-Format einen weitaus höheren Informationsgehalt unterstützen.

Zu nennen wären dabei eine fotorealistische Darstellung aller gescannten Oberflächen; auch Daten zu weiteren Befunden wie Röntgen (2D und 3D), Taschentiefen, Furkationsbeteiligungen, Mobilität, Vitalität, Perkussionsempf., BOP, MH-Indices, Funktionsbefunde, Befundnotizen, allg. und spez. Anamnese, Angaben zu Wurzelfüllungen und Implantaten, FaceScan, etc. müssten implementierbar sein.

Dabei ist es extrem wichtig, dieses DDM-Format herstellerübergreifend zu standardisieren, um eine maximale Kompatibilität zu gewährleisten. Auch die Herstellung von Schnittstellen für weitere Spezialanwendungen wäre sicherlich wesentlich leichter, wenn es ein einheitliches Datenformat gäbe.

 

DSGVO

Ist das DDM-Format erst einmal definiert und etabliert, muss man sich auch über den Umgang mit den Daten Gedanken machen. Das beginnt bereits bei der sicheren Speicherung dieser sensiblen Daten. Die Daten müssen gegen Verlust, Manipulation und gegen Zugriff von Unbefugten gesichert werden. Auch die Art der Weitergabe der Daten für Konsile, für Gutachten, an weiterbehandelnde Ärzte, an den Patienten selber, etc. muss an die rechtlichen Erfordernisse angepasst werden.

Neben den oben genannten Aspekten gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, die in diesem Zusammenhang geklärt werden müssen. Im Laufe der Entwicklung des DDM werden zudem sicherlich noch weitere Probleme und Fragestellungen auftauchen, die es zu lösen gilt.
Aus diesem Grund versucht die AG DDM die Kompetenzen von Wissenschaftlern, engagierten Praktikern und der Industrie zu bündeln, um geeignete Antworten für die aktuellen und zukünftigen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit dem DDM zu erarbeiten.

 

Das Fazit

Die rasante Weiterentwicklung im Bereich intraoraler Scanner-Systeme und damit auch die Geburt des DDM sind der Grundstein für eine neue Ära im Bereich der zahnmedizinischen Befunderhebung und Diagnostik.
Das DDM ermöglicht feinste Veränderungen im zeitlichen Verlauf reproduzierbar zu visualisieren und liefert auf der einen Seite dem Praktiker damit ein mächtiges Werkzeug, um Krankheitsverläufe rechtzeitig zu erkennen und einzuschreiten und auf der anderen Seite Übertherapien von vermeintlich bedrohlichen Befunden zu vermeiden.
Somit kann das DDM einen enormen Beitrag zum Wohlergehen des Patienten leisten.

Trotz der ungeahnten Möglichkeiten und Vorteile gibt es aber auch noch diverse Hürden zu überwinden, um das DDM dem Praktiker vollumfänglich zugänglich zu machen.
Die „AG DDM e. V.“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lösungen für diese Probleme zu erarbeiten und dem DDM zur Alltagstauglichkeit zu verhelfen.


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